Steuerliche Förderung von Stiftungen
Warum Stifter werden
Mit dem "Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen" vom Juni 2000 hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschiedet, welches die besonderen steuerlichen Vorteile für Zuwendungen an eine gemeinnützige Stiftung erheblich verbessert hat. Das gilt sowohl für die Errichtung als auch für Zuwendungen an bestehende Stiftungen.
Eine gute Sache unterstützen und die Möglichkeiten nutzen
Mit dem geänderten Steuerrecht für Stiftungen will der Staat Anreize schaffen , private Initiative für mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordung (AO) stärker zu fördern als bisher.
Zuwendungen und Spenden an Stiftungen werden mit diesem Gesetz erheblich stärker gefördert, als wenn diese direkt an Vereine geleitet werden. So können Sie mit dem erweiterten Spendenabzug bis zu 20.450 € jährlich neben dem normalen Spendenabzug und unabhängig von Ihrem Einkommen steuerlich geltend machen, wenn diese über Stiftungen für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung gestellt werden.
Darüber hinaus gibt es Sonderregelungen für Großspenden von Privatpersonen, wenn diese für wissenschaftliche, mildtätige oder im Sinne der AO als besonders förderungswürdig anerkannte kulturelle Zwecke einer gemeinnützigen Stiftung zur Verfügung gestellt werden. Ausserdem gibt es besondere Fördermöglichkeiten bei Zuwendungen in den Vermögensstock bei der Neugründung von Stiftungen.
Keine Erbschafts- und Schenkungssteuer fällt an, wenn Zuwendungen von Todes wegen oder als Schenkung an eine gemeinnützige Stiftung übertragen wird. Diese Befreiung gilt sogar dann, wenn Erben oder Beschenkte ererbte oder schenkungsweise erhaltene Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten einer steuerbegünstigen Stiftung zuwenden.
Zuwendungen an Stiftungen können als Spende zur zeitnahen Verwendung im Sinne des Satzungszweckes, oder als Zustiftung in den Vermögensstock der Stiftung erfolgen. Zustiftungen müssen von der Stiftung so angelegt werden, das der daraus entstehende Ertrag dauerhaft für die Erfüllung des Siftungszweckes zur Verfügung steht. Damit können Sie erreichen, das Ihre Zuwendungen nicht nur einmalig, sondern dauerhaft für Ihre Ziele zur Verfügung stehen.
Die Tätigkeit der Stiftung, insbesondere die Verwendung der Mittel, unterliegt der strengen Kontrolle des Finanzamtes bzw. der Stiftungsaufsicht.
Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten!
Wenn Sie eine besondere Sache unterstützen oder auf Dauer erhalten wollen, können Sie diese Möglichkeiten in Zusammenarbeit mit bestehenden Stiftungen nutzen oder bei grösseren Projekten auch eine eigene Stiftung errichten.
Wenn es um den Erhalt von Kulturgut aus dem Bereich der Eisenbahn geht, stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unseren Möglichkeiten gerne zur Verfügung. Weitere Information erhalten Sie beim Treuhänder der Stiftung.
- Details
- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 05. Januar 2012 10:35
- Veröffentlicht am Donnerstag, 05. Januar 2012 10:27
- Geschrieben von Johannes Löbbert
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